Die Konzeption der neuen RRL Politik weist einige Aspekte auf, die für das Verständnis und einen angemessenen Umgang damit in der Praxis zentral sind. Diese werden deshalb hier in sehr komprimierte Form und stichwortartig dargestellt:
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Aspekte |
Anmerkungen |
DQR-Anbindung, Niveaustufen |
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Umgang mit den optionalen Lernfeldern, Nutzung für Projekte, politische Themen aus aktuellen Geschehnissen, Interessen der Lerngruppe |
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Rolle + Aufgaben Lehrkraft bzw. Fachgruppe |
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Kompetenzen und Hinweise zum Unterricht |
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Umgang mit den Zeitrichtwerten |
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Gestaltung von Lernsituationen (Makrosequenzen) über Lernwege |
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Prüfungsvorbereitung, |
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Relevanzprinzipien |
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Nutzung politikdidaktischer |
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Dreidimensionaler Politikbegriff |
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Die Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Politik von 2015 stellen ein kompetenzorientiertes Curriculum dar, das - wie schon die vorherigen Rahmenrichtlinien aus dem Jahre 1994 - nicht mehr bestimmte Lerninhalte für den Unterricht vorgibt. Den inhaltlichen Rahmen bilden dabei insgesamt sieben Lernfelder. Von diesen Lernfeldern weisen die Rahmenrichtlinien für die verschiedenen Schulformen entsprechend der BbS-VO in der Regel jeweils eines je Schuljahr aus, das obligatorisch zu bearbeiten ist. Für die verbleibende Unterrichtszeit stehen alle in den Rahmenrichtlinien benannten Lernfelder optional zur Bearbeitung zur Verfügung, wobei auf Lerngruppenebene die jeweilige Lehrkraft in Abstimmung mit der Lerngruppe eine begründete Entscheidung für die Auswahl der zu bearbeitenden Thematiken treffen soll (lerngruppenspezifische Planung). Hieraus können sich, wie auch schon bisher bei den vorhergehenden Rahmenrichtlinien, Widersprüche zwischen der inhaltlichen Offenheit der Rahmenrichtlinien und den Anforderungen externer Kammerprüfungen ergeben. Während die RRL Politik konsequent kompetenzorientiert angelegt sind, sind die Prüfungen der Kammern im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde in der Regel immer noch inhaltsorientiert aufgebaut. Dabei ist zu differenzieren zwischen kaufmännisch-verwaltenden und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen. Für letztere gilt verbindlich die KMK-Vereinbarung vom 17.06.2021 mit den im Wesentlichen auf die Prüfungsanforderungen für diese Ausbildungsberufe bezogenen Elementen für den Unterricht in der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Für die Vermittlung der KMK-Elemente in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen wird lt. Rahmenrichtlinien von einem Umfang von 40 Unterrichtsstunden ausgegangen. Für die darüber hinausgehende Unterrichtszeit ist der Unterricht in diesen Klassen so zu planen und durchzuführen, dass am Ende des Bildungsganges die Kompetenzen der Lernfelder der Rahmenrichtlinien erreicht werden können. Anders gesagt: Ein ausschließlich auf den sog. KMK-Stoffkatalog orientierter Politikunterricht ist nicht mit den Rahmenrichtlinien Politik vereinbar! In den kaufmännisch-verwaltenden Berufen stellt sich die Situation heterogener dar. Teilweise sind wesentliche Prüfungsinhalte für die Zwischen- und Abschlussprüfungen auch in den einschlägigen Ordnungsmitteln für den berufsbezogenen Bereich verankert, teilweise sind Prüfungsinhalte hierin aber auch nicht bzw. nicht mehr abgedeckt. Um hier im Interesse der Auszubildenden keine inhaltlichen Lücken entstehen zu lassen, bestehen keine Bedenken, wenn in einer angemessenen Zeit vor der jeweiligen Zwischen- bzw. Abschlussprüfung eine gezielte Prüfungsvorbereitung durch die Vermittlung prüfungsrelevanter Inhalte für den Prüfungsteil der Sozialkunde im Politikunterricht oder in einem anderen sich anbietenden Fach bzw. Lerngebiet/-feld erfolgt. Dabei ist in jedem Fall der zeitliche Aufwand der Prüfungsvorbereitung auf das für diesen Zweck unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass viele prüfungsrelevante Inhalte gerade auch im Politikunterricht in der Bearbeitung der Lernfelder integrativ vermittelt werden können. Einer derartigen Vorgehensweise, die die für die Kammerprüfungen bedeutsamen Lerninhalte in einen anspruchsvollen, an Kompetenzen orientieren Politikunterricht integriert, ist im Zweifelsfall Vorrang vor einer zeitlich zu ausgedehnten reinen Prüfungsvorbereitung einzuräumen. In jedem Falle ist bei den verschiedenen Aspekten und Vorgehensweisen hinsichtlich der Vermittlung prüfungsrelevanter Lerninhalte (z. B. Abgrenzung zwischen Fächern/Lerngebieten/-feldern; übergreifende Vermittlung prüfungsrelevanter Inhalte, Zeitbedarf, usw.) eine enge Abstimmung und Absprache zwischen den beteiligten Lehrkräften des jeweiligen Bildungsganges erforderlich. Dabei kommt der jeweiligen Politiklehrkraft in der Bildungsganggruppe die Aufgabe zu, eine sachgerechte und adäquate Abgrenzung sowohl zwischen einem kompetenzorientierten Politikunterricht im Sinne der Anforderungen der Rahmenrichtlinien Politik als auch einer inhaltsorientierten Prüfungsvorbereitung in der oben beschriebenen Form zu vertreten und umzusetzen. |
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