Die Konzeption der neuen RRL Politik weist einige Aspekte auf, die für das Verständnis und einen angemessenen Umgang damit in der Praxis zentral sind. Diese werden deshalb hier in sehr komprimierte Form und stichwortartig dargestellt:

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Aspekte

Anmerkungen

DQR-Anbindung, Niveaustufen

  • Die Entscheidung über die Niveaustufenzuordnung der Bildungsgänge ist erfolgt.
  • Die RRL bieten einen "Baukasten", aus dem entsprechend der unterrichteten Schulform nach der dafür relevanten Niveaustufe unterrichtet werden soll.
  • Die Niveaustufe ist am Ende des Bildungsganges zu erreichen.

Umgang mit den optionalen Lernfeldern, Nutzung für Projekte, politische Themen aus aktuellen Geschehnissen, Interessen der Lerngruppe

  • Verpflichtend zu unterrichten sind lediglich die als obligatorisch benannten Lernfelder mit dem angegebenen Zeitrichtwert von 20 Stunden.
  • In der verbleibenden Zeit kann aus allen benannten sieben Lernfeldern ausgewählt werden.
  • Dies gilt auch, wenn die jeweilige Stundentafel mehr als 40 Stunden pro Schuljahr vorsieht.
  • Die Auswahl der optionalen Lernfelder erfolgt unter Beachtung der Schulform, der beruflichen Fachrichtung und der Interessenlage der Lerngruppe, indem eine Jahresplanung durch die unterrichtende Lehrkraft auf Basis von Rahmenbeschlüssen der zuständigen Fachgruppe vorgenommen wird.
  • Gleichzeitig bieten die optionalen Lernfelder die Möglichkeit, aktuelle politische Geschehnisse in geeigneter Form in den Unterricht einzubeziehen.

Rolle + Aufgaben Lehrkraft bzw. Fachgruppe

  • Auf Lerngruppenebene erfolgt die konkrete Jahresplanung durch die Lehrkraft. Eine Hilfestellung kann das auf den Informationsveranstaltungen exemplarisch vorgestellte Raster sein. Dabei sollte nicht die gesamte zur Verfügung stehende Zeit fest verplant werden, um Spielraum für aktuell zu bearbeitende relevante politische Themenstellungen (z. B. aus aktuellem politischen Geschehen, Entwicklungen in der Lerngruppe, …) zu haben.
  • In diesem Rahmen und unter Beachtung der Lernfeldvorgaben der RRL konzipiert die Lehrkraft selbst Lernsituationen (Makrosequenzen). Die Auswahl der konkreten inhaltlichen Themenstellung erfolgt auf Lerngruppenebene unter Beachtung der Relevanzprinzipien und der Lernbedürfnisse und Interessen der Lerngruppe.
  • Die Fachgruppe fasst lediglich Rahmenbeschlüsse, die den inhaltlichen Entscheidungsspielraum der Lehrkraft nicht mehr als notwendig und sinnvoll einschränken sollen. Diese können ggf. auch sehr weit gefasst sein.

Kompetenzen und Hinweise zum Unterricht

  • Die benannten Kompetenzen sind der verbindliche Kern der RRL. Sie sind für die jeweils zu planende Lernsituation (Makrosequenz) konkretisiert und angepasst zu formulieren.
  • Die Hinweise zum Unterricht stellen beispielhafte Themenstellungen für Lernsituationen (Makrosequenzen) dar. Sie können je nach Zuschnitt und Gestaltung der Lernsituation (Makrosequenz) auch auf einer anderen als der Niveaustufe verwendet werden, zu der sie benannt werden.

Umgang mit den Zeitrichtwerten

  • Da es sich um Richtwerte handelt, bestehen in der Verteilung auf die Lernfelder Spielräume.
  • Untergrenze: eine Unterrichtsstunde Politik pro Woche durchgängig im gesamten Bildungsgang (z. B. 3-jähriger Bildungsgang => mindestens 120 Stunden Politik!); Stundentafeln können mehr vorsehen und sollen auch keinesfalls aufgrund der RRL gekürzt werden.

Gestaltung von Lernsituationen (Makrosequenzen) über Lernwege

  • Es empfiehlt sich, den Unterricht in Form von Lernsituationen (Makrosequenzen) auf der Grundlage politikdidaktisch akzentuierter Lernschritte zu gestalten, da dies in der Regel zu kategorialem Vorgehen und der Formulierung von Schlüsselfragen führt.
  • Hierzu existieren verschiedene Konzeptionen unterschiedlicher Autoren, die je nach geplantem Unterricht zugrundegelegt werden können.
  • Eine Möglichkeit besteht u. a. auch darin, die Kompetenzformulierungen der RRL zu nutzen, da diese grundsätzlich dem Konzept Sehen - Beurteilen - Handeln folgen.

Prüfungsvorbereitung,
ggf. KMK-Elemente

  • In gewerblich-technischen Bildungsgängen sind nach wie vor die "Elemente" der KMK (Abschnitt 3. der RRL) zu beachten.
  • Auch in allen anderen Bildungsgängen, die mit externen Prüfungen enden, ist darauf zu achten, dass eine angemessene Prüfungsvorbereitung gewährleistet ist.
  • Dies kann in unterschiedlicher Form geschehen (integrativ während des Bildungsganges/konzentriert vor den Prüfungen und/oder kombiniert).

Relevanzprinzipien

  • Ein Politikunterricht mit einem bestimmten inhaltlichen Schwerpunkt ist u. a. dann nach den RRL als legitimiert anzusehen, wenn er entsprechend ausgewählter Relevanzprinzipien als relevant für diese Lerngruppe einzuschätzen ist.

Nutzung politikdidaktischer
Kategorien + Schlüsselfragen

  • Um zu politikdidaktisch reflektierten Unterrichtseinheiten zu gelangen, empfiehlt es sich, bei der Unterrichtsplanung politikdidaktische Kategorien und diesen immanente Schlüsselfragen zugrundezulegen.

Dreidimensionaler Politikbegriff
(Form - Inhalt - Prozess)

  • Dient der Gewinnung eines strukturierten Überblicks über das Politische des jeweiligen Lerngegenstandes und unterstützt die Akzentuierung im Hinblick auf wesentliche politische Aspekte.


Vorbereitung auf Kammerprüfungen im Politikunterricht

Die Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Politik von 2015 stellen ein kompetenzorientiertes Curriculum dar, das - wie schon die vorherigen Rahmenrichtlinien aus dem Jahre 1994 - nicht mehr bestimmte Lerninhalte für den Unterricht vorgibt. Den inhaltlichen Rahmen bilden dabei insgesamt sieben Lernfelder. Von diesen Lernfeldern weisen die Rahmenrichtlinien für die verschiedenen Schulformen entsprechend der BbS-VO in der Regel jeweils eines je Schuljahr aus, das obligatorisch zu bearbeiten ist. Für die verbleibende Unterrichtszeit stehen alle in den Rahmenrichtlinien benannten Lernfelder optional zur Bearbeitung zur Verfügung, wobei auf Lerngruppenebene die jeweilige Lehrkraft in Abstimmung mit der Lerngruppe eine begründete Entscheidung für die Auswahl der zu bearbeitenden Thematiken treffen soll (lerngruppenspezifische Planung).

Hieraus können sich, wie auch schon bisher bei den vorhergehenden Rahmenrichtlinien, Widersprüche zwischen der inhaltlichen Offenheit der Rahmenrichtlinien und den Anforderungen externer Kammerprüfungen ergeben. Während die RRL Politik konsequent kompetenzorientiert angelegt sind, sind die Prüfungen der Kammern im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde in der Regel immer noch inhaltsorientiert aufgebaut. Dabei ist zu differenzieren zwischen kaufmännisch-verwaltenden und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen.

Für letztere gilt verbindlich die KMK-Vereinbarung vom 17.06.2021 mit den im Wesentlichen auf die Prüfungsanforderungen für diese Ausbildungsberufe bezogenen Elementen für den Unterricht in der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Für die Vermittlung der KMK-Elemente in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen wird lt. Rahmenrichtlinien von einem Umfang von 40 Unterrichtsstunden ausgegangen. Für die darüber hinausgehende Unterrichtszeit ist der Unterricht in diesen Klassen so zu planen und durchzuführen, dass am Ende des Bildungsganges die Kompetenzen der Lernfelder der Rahmenrichtlinien erreicht werden können. Anders gesagt: Ein ausschließlich auf den sog. KMK-Stoffkatalog orientierter Politikunterricht ist nicht mit den Rahmenrichtlinien Politik vereinbar!

In den kaufmännisch-verwaltenden Berufen stellt sich die Situation heterogener dar. Teilweise sind wesentliche Prüfungsinhalte für die Zwischen- und Abschlussprüfungen auch in den einschlägigen Ordnungsmitteln für den berufsbezogenen Bereich verankert, teilweise sind Prüfungsinhalte hierin aber auch nicht bzw. nicht mehr abgedeckt. Um hier im Interesse der Auszubildenden keine inhaltlichen Lücken entstehen zu lassen, bestehen keine Bedenken, wenn in einer angemessenen Zeit vor der jeweiligen Zwischen- bzw. Abschlussprüfung eine gezielte Prüfungsvorbereitung durch die Vermittlung prüfungsrelevanter Inhalte für den Prüfungsteil der Sozialkunde im Politikunterricht oder in einem anderen sich anbietenden Fach bzw. Lerngebiet/-feld erfolgt. Dabei ist in jedem Fall der zeitliche Aufwand der Prüfungsvorbereitung auf das für diesen Zweck unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass viele prüfungsrelevante Inhalte gerade auch im Politikunterricht in der Bearbeitung der Lernfelder integrativ vermittelt werden können. Einer derartigen Vorgehensweise, die die für die Kammerprüfungen bedeutsamen Lerninhalte in einen anspruchsvollen, an Kompetenzen orientieren Politikunterricht integriert, ist im Zweifelsfall Vorrang vor einer zeitlich zu ausgedehnten reinen Prüfungsvorbereitung einzuräumen.

In jedem Falle ist bei den verschiedenen Aspekten und Vorgehensweisen hinsichtlich der Vermittlung prüfungsrelevanter Lerninhalte (z. B. Abgrenzung zwischen Fächern/Lerngebieten/-feldern; übergreifende Vermittlung prüfungsrelevanter Inhalte, Zeitbedarf, usw.) eine enge Abstimmung und Absprache zwischen den beteiligten Lehrkräften des jeweiligen Bildungsganges erforderlich. Dabei kommt der jeweiligen Politiklehrkraft in der Bildungsganggruppe die Aufgabe zu, eine sachgerechte und adäquate Abgrenzung sowohl zwischen einem kompetenzorientierten Politikunterricht im Sinne der Anforderungen der Rahmenrichtlinien Politik als auch einer inhaltsorientierten Prüfungsvorbereitung in der oben beschriebenen Form zu vertreten und umzusetzen.

Zentrale Aspekte

Kontakt:
Fon 04749 102020
Fax 04749 930408

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